Leistungen

Drei Bereiche, die ineinandergreifen.

Betreuung, Haushaltshilfe und Pflegeberatung — einzeln buchbar oder gemeinsam. Stundengenau abgerechnet, über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse förderfähig — und auch abends, am Wochenende und an Feiertagen möglich.

Eine Pflegekraft bringt einer Frau im Pflegebett ein Tablett mit dem Essen ans Bett

Leistung 1 von 3

Betreuung

Verlässliche Begleitung im Alltag — für mehr Sicherheit zu Hause und spürbare Entlastung für pflegende Angehörige.

  • Begleitung zu Arztterminen, Apotheke und Behörden
  • Zuverlässige Betreuung bei Demenz — auch für die Angehörigen
  • Einkaufen und gemeinsames Kochen
  • Struktur im Tagesablauf, aktivierende Beschäftigung
Frisch gewaschene Wäsche trocknet an einer Leine im Garten

Leistung 2 von 3

Haushaltshilfe

Ein gepflegtes Zuhause schafft Wohlbefinden und Sicherheit. Ich halte Ordnung, damit Ihre Kraft für Schöneres bleibt.

  • Reinigung der Wohnräume, von Bad und Küche
  • Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen, Betten beziehen
  • Einkäufe und Besorgungen (z. B. Supermarkt, Apotheke)
  • Unterstützung bei der Essensvorbereitung
Eine Pflegekraft sitzt neben einem älteren Herrn auf dem Sofa und untersucht ihn

Leistung 3 von 3

Pflegeberatung

Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — bei Ihnen zu Hause und für Sie kostenfrei.

  • Halbjährlich bei Pflegegrad 2 bis 5, auf Wunsch häufiger bei 4 und 5
  • Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig
  • Unterstützung statt Kontrolle — wir schauen gemeinsam hin
  • Auch freiwillig bei Pflegegrad 1 möglich

Kosten

Bis 131 € im Monat übernimmt Ihre Pflegekasse.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Bei weiteren Finanzierungsmöglichkeiten unterstütze ich Sie gerne.

Betreuung

45,88 €

pro Stunde

Hauswirtschaft

41,45 €

pro Stunde

Hausbesuch

8,89 €

je Besuch, zusätzlich

Beratungseinsatz § 37 Abs. 3

0 €

Pflegekasse übernimmt

Ich rechne mit allen Pflegekassen ab. Die Leistungen können auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Es gelten die aktuellen Entgelte für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Rheinland-Pfalz ab 01.03.2026.

Nicht sicher, was Sie brauchen?

Das müssen Sie auch nicht sein. Wir schauen gemeinsam bei Ihnen zu Hause, was wirklich hilft — kostenlos und unverbindlich.

Oder schreiben Sie mir: leviora.kontakt@gmail.com