Kontakt & Pflegegrad-Beratung

Sprechen wir darüber.

Ein Anruf, eine Nachricht oder ein Termin — Sie entscheiden, wie Sie starten. Das erste Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.

Wenn es schnell gehen muss

Sie brauchen kurzfristig Unterstützung?

Dann rufen Sie einfach an. In der Regel kann ich innerhalb von 24 bis 48 Stunden beginnen, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Anrufe nehme ich auch samstags, sonntags und an Feiertagen entgegen.
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte die 112.

0155 609 324 07

Anrufe täglich, auch am Wochenende und an Feiertagen

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Sie müssen nichts vorbereiten. Ein paar Sätze genügen — ich frage nach, was ich wissen muss.

Kostenlos & anonym

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

Acht Fragen, etwa zwei Minuten. Sie bekommen eine erste Einschätzung — und erfahren, was Ihnen damit zusteht.

Der Check wird geladen … Falls hier nichts erscheint, rufen Sie mich gerne an: 0155 609 324 07

Zum Nachlesen

Was steht Ihnen zu?

Die wichtigsten Ansprüche auf einen Blick. Fachbegriffe erkläre ich Ihnen im Gespräch gerne noch einmal in Ruhe.

Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen
Pflegegrad Bedeutung Leistungen (Auswahl) Beratungseinsatz § 37 Abs. 3
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung131 € Entlastungsbetragkeine Pflicht, freiwillig halbjährlich
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung131 € + 347 € Pflegegeldhalbjährlich
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung131 € + 599 € Pflegegeldhalbjährlich
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung131 € + 800 € Pflegegeldhalbjährlich · vierteljährlich möglich
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen131 € + 990 € Pflegegeldhalbjährlich · vierteljährlich möglich

Stand der Beträge: 2026. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI 131 € monatlich, Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI. Pflegegeld erhält, wer die Pflege zu Hause selbst organisiert; wird zusätzlich ein Pflegedienst genutzt, verringert es sich anteilig. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Alles, was Angehörige mich fragen.

Sie müssen nichts davon gelesen haben, bevor Sie anrufen — aber vielleicht ist Ihre Frage schon dabei.

Für wen sind die Leistungen gedacht?

Die Leistungen richten sich an Menschen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind - vorübergehend ebenso wie dauerhaft.

Über die Pflegekasse abgerechnet wird ab Pflegegrad 1. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann die Leistungen als Privatleistung nutzen — und ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.

Besonders für Menschen:

  • mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • nach einem Unfall oder einer Krankheit
  • Seniorinnen und Senioren
  • und für pflegende Angehörige, die Entlastung brauchen
Was übernehmen Sie nicht?

Damit es keine Missverständnisse gibt, sage ich das offen:

  • Keine Behandlungspflege. Also keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Injektionen, kein Verbandwechsel.
  • Keine Grundpflege. Also kein Waschen, Duschen, Anziehen oder Hilfe beim Toilettengang.

Ich biete ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.

Wenn Sie das brauchen, sagen Sie mir Bescheid — ich sage Ihnen, an wen Sie sich wenden können.

Kommen Sie auch zu mir? Wie groß ist das Einzugsgebiet?

Puderbach und Umgebung, etwa 30 km im Umkreis. Damit sind unter anderem die Kreise Neuwied, Altenkirchen und Westerwald gut erreichbar. Weitere Orte gerne nach Absprache.

Wann sind Einsätze möglich — auch abends und am Wochenende?

Ja. Einsätze sind auch abends und am Wochenende nach Absprache möglich.

Wer kommt, wenn Sie krank sind oder Urlaub haben?

Sie werden von mir persönlich betreut.

Für Urlaub und Krankheit gibt es eine feste Vertretungsregelung mit geschultem Personal. Sie stehen also nie ohne Unterstützung da.

Urlaub kündige ich rechtzeitig an. Falle ich kurzfristig aus, sorge ich für Vertretung.

Können die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?

Ja. Die Leistungen sind im Rahmen der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar — bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1.

Ich rechne mit allen Pflegekassen direkt ab. Wer keinen Pflegegrad hat oder mehr Stunden möchte, kann die Leistungen auch als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Wie viel Betreuung ist mit dem Pflegebudget möglich?

Der Entlastungsbetrag von 131,00 € monatlich reicht bei regelmäßiger Betreuung meist nur für wenige Stunden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt und miteinander kombiniert werden. Welche Möglichkeiten in Ihrem persönlichen Fall bestehen, klären wir gerne gemeinsam.

Die verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Gibt es eine Mindestdauer? Wie lange bin ich gebunden?
  • Mindestens 2 Stunden je Einsatz — in kürzerer Zeit lässt sich kaum etwas erledigen, was Ihnen wirklich hilft.
  • Kündigungsfrist: 14 Tage zum Monatsende. Keine Mindestlaufzeit, keine Vertragsjahre.

Das erste Kennenlernen ist davon unabhängig: kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

Meine Angehörige hat noch keinen Pflegegrad. Helfen Sie beim Antrag?

Ja. Ich unterstütze Sie während der Antragstellung bei der Pflegekasse und bereite Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor — dort entscheidet sich der Pflegegrad.

Für eine erste Einschätzung können Sie vorab den Pflegegrad-Check machen: acht Fragen, etwa zwei Minuten.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten nach § 45b SGB XI werden bis zu einer Höhe von 131,00 € im Monat von der Pflegekasse übernommen.

  • Betreuung: 45,88 € pro Stunde
  • Hauswirtschaft: 41,45 € pro Stunde
  • Hausbesuchspauschale: 8,89 € je Besuch, zusätzlich zum Stundensatz
Was umfasst der Hauswirtschaftsservice?

Eine Übersicht der Tätigkeiten:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. staubsaugen, wischen, spülen)
  • Reinigung der Kleidung (waschen, aufhängen, auf Wunsch bügeln)
  • Einkaufsservice
  • Speiseservice — Hilfe bei der Essenszubereitung

Was genau übernommen wird, besprechen wir vorab gemeinsam.

Wie läuft die Terminvereinbarung ab?

Einfach und unkompliziert. Sie haben drei Wege:

  • Sie rufen mich an unter 0155 609 324 07
  • Sie schreiben mir eine E-Mail oder eine Nachricht über WhatsApp
  • Sie buchen Ihren Termin direkt online

Das erste Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.

Was kosten die Beratungseinsätze?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind für Sie kostenfrei — die Pflegekasse übernimmt sie vollständig.

Verpflichtend sind sie für alle, die Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2 bis 5). Wer ausschließlich Sachleistungen eines Pflegedienstes nutzt, muss den Beratungseinsatz nicht abrufen.

Rufen Sie einfach an.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Schildern Sie kurz, worum es geht — den Rest klären wir gemeinsam.

Oder schreiben Sie mir: leviora.kontakt@gmail.com