Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

Dieser dient der Qualitätssicherung und unterstützt pflegende Angehörige im Pflegealltag.

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse vollständig.

Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen mir und der Pflegekasse.

Maßgeschneidert und professionell

Als selbstständige Pflegeberaterin und Gründerin eines Betreuungsdienstes unterstütze ich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zuverlässig bei den verpflichtenden Beratungseinsätzen nach

§ 37 Abs. 3 SGB XI.

Der Beratungseinsatz dient nicht nur der gesetzlichen Vorgabe, sondern bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pflegesituation zu überprüfen, Sicherheit zu gewinnen und individuelle Verbesserungen umzusetzen.



Das Beste für Sie:



✔ Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig

✔ Keine Zuzahlung – keine Vorkasse

✔ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Ich berate unabhängig, praxisnah und mit Blick auf Ihren tatsächlichen Pflegealltag – bei Ihnen zu Hause oder nach Vereinbarung.




Gut beraten in jeder Situation.

Lassen Sie sich individuell beraten - verständlich, einfühlsam und kostenfrei.

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